Beirat für den Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SBZ / DDR tagte erstmals

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Pressemitteilung 18 / 2019 vom 30. August 2019


Am 20. August 2019 tagte der vom Präsidium des Sächsischen Landtags gewählte Beirat, um über die Gewährung von Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds für SED-Opfer zu beraten. Seit März gibt es im Freistaat Sachsen diese Form der Unterstützung für ehemals politisch Verfolgte. Die am 6. März vom Präsidium des Sächsischen Landtags beschlossene Richtlinie regelt die finanzielle Hilfe zur Linderung besonderer Notsituationen. Antragsberechtigt waren demnach alle Personen mit Wohnsitz in Sachsen, die in der SBZ / DDR politisch verfolgt wurden, nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert worden sind und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Diese Menschen konnten bis zum 30. Juni 2019 einmalig bis zu 5.000
Euro beantragen. Trotz der knappen Antragsfrist gingen 25 Anträge beim Landesbeauftragten fristgemäß ein. Die den Anträgen zu Grunde liegenden Rehabilitierungsgründe umfassten berufliche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfolgungstatbestände. Bei der intensiven
Bearbeitung und Auswertung der Anträge wurde deutlich, dass etwa 40% der Antragsteller zur oft übersehenen Opfergruppe der „verfolgten Schüler“ gehörte. Eine durch den Härtefallfonds vorgesehene Einmalzahlung an die Betroffenen kann hier zwar eine unverhältnismäßige Härte ausgleichen, dennoch bleibt diese Hilfe singulär. Verbesserte
Anspruchsberechtigungen auf Leistungen aus dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz sind hier dringend geboten.
Der Beirat kam in seiner Sitzung zum Ergebnis, dem Landtagspräsidenten zu empfehlen, 16 Anträge positiv zu bescheiden, acht Anträge abzulehnen und einen Antrag zurückzustellen. Er votierte dafür, Mittel in Höhe von ca. 60.000€ an die Antragsteller zu vergeben.
Gleichzeitig sprach er sich für eine Wiederauflage des Fonds für das Jahr 2020 aus.

„Die Verabschiedung der Richtlinie zum Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SBZ und DDR zeigt, dass sich der Sächsische Landtag mit Nachdruck für die Linderung von DDR-Unrecht einsetzt. Es wäre wichtig, in der neuen Legislatur an dieser Linie festzuhalten und bei der Neufassung der Richtlinie Ergänzungen vorzunehmen. Auch sollte die intensive Begleitung der Härtefallfonds-Anträge, die durch unsere Behörde vorgenommen wird, sich künftig in einer verbesserten Stellensituation bemerkbar machen, denn solch wichtige Aufgaben können nicht nebenher erledigt werden.“

Beiratsvorsitzender Lutz Rathenow

Weiterführende Informationen zum Härtefallfondes zur Gewährung von Unter- stützungsleistungen finden Sie unter:

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