
Das ehemalige Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz war der zentrale Abwicklungsort des Häftlingsfreikaufs aus der DDR aufseiten des ostdeutschen Regimes. Für rund 30.000 der mehr als 33.000 politischen Gefangenen, die zwischen 1962/63 und 1989 von der Bundesregierung aus der Haft in der DDR freigekauft wurden, ging es von hier aus in die Freiheit. Außerdem war es gemessen an der Anzahl der Haftplätze die größte Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit.
Zuvor hatten die Gebäude der sowjetischen Geheimpolizei NKWD/MGB als Haftort gedient. In der Zeit des Nationalsozialismus waren im Kaßberg-Gefängnis Angehörige unterschiedlicher Opfergruppen eingesperrt. Das Gefängnis war ein Ort der nationalsozialistischen Judenverfolgung.
Errichtung und Umbauten

Das Kaßberg-Gefängnis wurde von 1876/77 in Chemnitz auf dem Kaßberg als Königlich-Sächsische Gefangenenanstalt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Land- und Amtsgerichtsgebäude errichtet. Grundlagen waren das sogenannte panoptische Prinzip und gefängnisreformerische Ideen. Der Gebäudekomplex umfasste die Hafttrakte A, B und C in Galeriebauweise und ein Verwaltungsgebäude, die kreuzförmig angeordnet und durch einen Mittelbau („Rotunde“) miteinander verbunden waren.
Ab Ende der 1930er-Jahre entstanden ein Erweiterungsanbau am sogenannten C-Flügel sowie als zusätzlicher Hafttrakt die Flügel D und E, die sich T-förmig an den Hafttrakt B anschlossen und – bis auf die Erweiterung des C-Trakts – nicht mehr vorhanden sind.
In der DDR-Zeit kamen der zweigeschossige sogenannte Vernehmertrakt (am A-Flügel) sowie barackenartige Anbauten hinzu. Auch diese Gebäudeteile existieren nicht mehr.
Die gegenwärtige Gestalt des Gebäudekomplexes entspricht damit annähernd wieder jener der Entstehungszeit.
Im früheren Hafttrakt B wurde 2023 der Lernort des Lern- und Gedenkorts Kaßberg-Gefängnis mit Dauerausstellung eröffnet. Bereits 2017 entstand auf dem einstigen Gefängnisgelände der Gedenkort in der Kaßbergstraße. Dort sind ein früherer Wachturm und Teile der Außenmauer des ehemaligen Gefängnisses erhalten geblieben.
Die früheren Trakte A und C sowie das einstige Verwaltungsgebäude werden heute für Wohnzwecke genutzt. Auf dem ehemaligen Gefängnisgelände entstanden im Zuge der Umnutzung außerdem zwei neue Wohnhäuser (Straßenseite) sowie ein Gebäude für die Sozialen Dienste des Landgerichts Chemnitz (Gerichtsseite).
Nationalsozialistisches Untersuchungs- und Strafgefängnis

In der Zeit des Nationalsozialismus waren im damaligen Untersuchungs- und Strafgefängnis auf dem Kaßberg neben Kriminellen zahlreiche politische Gegner, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten inhaftiert. Auch Jüdinnen und Juden wurden im Kaßberg-Gefängnis eingesperrt. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs kamen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus den besetzten Ländern Europas hinzu, denen „Spionage“ oder „Sabotage“ vorgeworfen wurden, aber auch hungerbedingte Diebstähle oder Nichterfüllung der Arbeitsnormen waren Haftgründe.
Kennzeichen der Haftbedingungen waren eine extreme Überbelegung, eine nicht ausreichende Ernährung und Gewaltanwendung. In der Pariser Exilpresse wurde 1936 von Zellenbelegungen von sechs bis acht Personen statt der vorgesehenen zwei bis drei Insassen berichtet. Im Mai/Juni 1933 wurden zahlreiche Häftlinge in das östlich von Chemnitz gelegene frühe Konzentrationslager Sachsenburg verschleppt. Das Kaßberg-Gefängnis war vielfach erste Haftstation auf langen Leidenswegen.
Grundlage für willkürliche Inhaftierungen war vielfach die sogenannte Schutzhaft. Mit den Nürnberger Gesetzen kamen 1935 als Haftgründe vermeintliche Straftatbestände hinzu, die unbescholtene jüdische Bürgerinnen und Bürger kriminalisierten (Verrechtlichung von Unrecht).
Bei den reichsweiten Pogromen in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurden in Chemnitz und Umgebung 186 jüdische Männer in sogenannte Schutzhaft genommen. 14 von ihnen wurden in der Folge mehrere Wochen auf dem Kaßberg gefangen gehalten, 172 in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt.
Im Zweiten Weltkrieg wurden Haftinsassinnen und Haftinsassen zur Rüstungsproduktion in Chemnitzer Betrieben herangezogen. Spätestens ab August 1942 befanden sich im Kellergeschoss Räume für die Rüstungsproduktion.
Bei den Bombenangriffen auf Chemnitz am 5. März 1945 durch die Alliierten wurde der C-Flügel getroffen und geriet in Brand. Mehreren Gefangenen gelang die Flucht, darunter die später so genannten Hutholz-Opfer, die im Rahmen der „Aktion Gitter“ inhaftiert worden waren. Die sieben kommunistischen Widerstandskämpfer gerieten anschließend erneut in Haft. Am 27. März 1945 wurden sie in einem Waldstück nahe Chemnitz ermordet.
NKWD-/MGB-Zeit

Im Juni 1945 übernahm die sowjetische Geheimpolizei NKWD (später MGB) das Gefängnis und nutzte den Gebäudekomplex unter veränderten Vorzeichen weiter als politischen Haftort. Es ging nominell zwar um die Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen. Tatsächlich befanden sich beispielsweise Angehörige des in Chemnitz aufgestellten Polizeibataillons 304 im Kaßberg in Haft, das aktiv am Holocaust beteiligt war. In der Mehrheit gerieten jedoch politische Gegner des kommunistischen Regimes und sonstige missliebige Personen ins Visier der Besatzungsmacht.
Auch Jugendliche, die sich beispielsweise nach Waffenfunden dem Vorwurf ausgesetzt sahen, sich als sogenannte Werwölfe betätigt zu haben, wurden inhaftiert. Vernehmungen waren von Gewalt und Einschüchterung geprägt. Gefangene wurden vom Sowjetischen Militärtribunal Nr. 48240 in rechtsstaatswidrigen Schnellverfahren abgeurteilt.
Das Kaßberg-Gefängnis diente darüber hinaus als Haftort in Zusammenhang mit dem Uranbergbau der SAG Wismut für das sowjetische Atombombenprogramm. Festgenommene aus dem Wohnumfeld oder mit beruflichem Bezug zur Wismut wurden in der Regel im Kaßberg inhaftiert. Auch in diesen Fällen wurden drakonische Strafen verhängt, darunter nachweislich mindestens 22 Mal die Todesstrafe, die in der Regel im Moskauer Butyrka-Gefängnis vollstreckt wurde.
Auch in der DDR-Zeit blieb der Kaßberg Haftort für Festgenommene mit Wismutbezug. Die Abteilung IX der sogenannten Objektverwaltung Wismut des Ministeriums für Staatssicherheit war im Verwaltungsgebäude des Kaßberg-Gefängnisses untergebracht.
Stasi-Untersuchungshaftanstalt

Spätestens 1954 übernahm das ostdeutsche Regime die Verantwortung für den Gefängniskomplex. Der den D/E-Trakt umfassende Gefängnisteil wurde Untersuchungshaftanstalt des DDR-Ministerium des Innern, der restliche, weit größere Teil Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit. Gemessen an der Anzahl der Haftplätze (320 bis 370) handelte es sich um die größte der insgesamt 17 Untersuchungshaftanstalten der Staatssicherheit in der DDR.
Bis 1989 durchliefen mehr als 4300 Personen die MfS-Untersuchungshaft auf dem Kaßberg. Haftgründe waren beispielsweise „ungesetzlicher Grenzübertritt“ oder vielfach bei Ausreiseantragstellern „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ und „Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit“.
Untersuchungshäftlinge waren in der Regel allein oder mit lediglich einer weiteren Person auf der Zelle eingeschlossen, wobei häufig im Unklaren blieb, ob es sich um sogenannte Zelleninformanten handelte, der einen aushorchen oder zu Aussagen veranlassen sollte.
Vernehmungen fanden in einem zweigeschossigen Vernehmertrakt statt, zu wechselnden Tageszeiten, oftmals in den Nacht- oder frühen Morgenstunden. Um der Staatssicherheit dienliche Aussagen zu erhalten, etwa Geständnisse oder weitere Namen, arbeiteten Vernehmer mit Wiederholungen der immergleichen Fragestellungen, um die Vernommenen in Widersprüche zu verwickeln, sowie mit Drohungen und Falschbehauptungen, etwa um Misstrauen beispielsweise gegenüber dem eigenen Ehepartner oder Ängste über den Verbleib der Kinder zu wecken.
Für den Aufenthalt in den Zellen galt ein strenges Reglement. Es war nicht gestattet, sich tagsüber auf die Pritschen zu setzen oder zu legen. In Verbindung mit nächtlichen Verhören ist von Schlafentzug zu sprechen. Der Hofgang wurde in sogenannten Freigangzellen, fensterlosen Zellen ohne Dach, absolviert, die sich zwischen A- und C-Trakt befanden und die zur effizienten Überwachung tortenstückartig an einem Posten angeordnet waren.
Nach Verhandlung und Verurteilung, zumeist in den naheliegenden Gerichtsgebäuden, wurden die Gefangenen in der Regel zum Strafvollzug in Strafvollzugseinrichtungen des Ministeriums des Innern überstellt, etwa nach Brandenburg, Cottbus oder ins Frauengefängnis Hoheneck. Dort trafen die politischen Gefangenen des MfS auf Kriminelle mit zum Teil langen Haftstrafen aufgrund schwerer Straftaten und waren dadurch nicht nur dem Haftregime des Personals und Zwangsarbeitsverhältnissen ausgesetzt, sondern vielfach auch Repressionen von Mithäftlingen.
Zentraler Abwicklungsort des Häftlingsfreikaufs

Von 1966/67 bis 1989 war der Kaßberg der zentrale Abwicklungsort für den Häftlingsfreikauf aus der DDR aufseiten des ostdeutschen Regimes, nachdem die Haftentlassungen im Rahmen des Freikaufs zuvor über Ost-Berlin abgewickelt worden waren. Bei der Entscheidung für den Kaßberg spielten die Größe der dortigen Stasi-Untersuchungshaftanstalt und die geografische Lage eine Rolle. Über die nahegelegene Autobahn 4 waren die damalige innerdeutsche Grenze mit dem Grenzübergang Wartha/Herleshausen und das zentrale Notaufnahmelager unmittelbar zu erreichen.
Politische Gefangene aus Strafgefängnissen in der gesamten DDR, die für den Freikauf vorgesehen waren, wurden nach Karl-Marx-Stadt gebracht. Der Haftort für die zur Entlassung bestimmten politischen Gefangenen war in der Regel der damalige Hafttrakt B, wegen des DDR-Unterhändlers für den Häftlingsfreikauf aus der DDR, Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, auch „Vogelkäfig“ genannt. Im Jargon der Staatssicherheit war vom Kaßberg als „Päppelanstalt“ die Rede.
In Karl-Marx-Stadt wurden von den Betreffenden die Klärung von Eigentumsfragen, d. h. die Übertragung von Grundstücken und Hausbesitz, aber auch z. B. Fahrzeugen erzwungen. Bargeld musste ausgegeben oder überwiesen werden. Bei Geschiedenen mit Kindern, bei denen der andere Elternteil in der DDR blieb, mussten zudem Sorgerechtsfragen geklärt werden.
Am Schluss des Verwaltungsvorgangs stand die Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft. Die Freikaufhäftlinge bekamen eine sogenannte Entlassungsurkunde und wurden mit Bussen, gegen Ende der 1980er-Jahre in normalen Zügen in den Westen ins Notaufnahmelager Gießen gebracht. Ein Teil der Entlassungen vom Kaßberg aus erfolgte auch zurück in die DDR.
Die Bedingungen in der Freikaufhaft auf dem Kaßberg werden von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen als weniger streng beschrieben als zuvor in der Untersuchungshaft und im Strafvollzug. Zeitzeugen berichten teilweise z. B. von einer besseren Versorgung.
Justizvollzugsanstalt
Der wiedergegründete Freistaat Sachsen nutzte das Gefängnis unter rechtsstaatlichen Gegebenheiten von 1990 bis 2010 als Justizvollzugsanstalt (JVA). Die Haftbedingungen wurden auf bundesdeutschen Standard gebracht. Modernisierungen fanden statt, stasi-typische Einbauten wie die Glasbausteine in den Fenstern, die den Haftinsassen den Ausblick verwehrt und damit die angestrebte Desorientierung aufrechterhalten hatten, wurden entfernt. Auch die sogenannten Freigangzellen wurden abgerissen.
2010 wurde die JVA aufgrund baulicher und Brandschutzmängel geschlossen. Die Haftinsassen wurden in andere Justizvollzugsanstalten verlegt.
Der Freistaat Sachsen stellte den leerstehenden Gebäudekomplex zum Verkauf.
Weitere Informationen
Wissenswertes über den heutigen Lern- und Gedenkort finden Sie hier auf unserer Website und im Wikipedia-Eintrag zum ehemaligen Kaßberg-Gefängnis, dessen Ursprungsfassung von uns bereitgestellt wurde. In der Textvariante dort sind Quellen- und Literaturhinweise sowie Links auf Worterklärungen enthalten.