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Kaßberg-Gefängnis

Lern- und Gedenkort

Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung

Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung

Sie möchten unseren Verein finanziell unterstützen? Dafür bedanken wir uns recht herzlich bei Ihnen. Neben uns bedankt sich auch das Finanzamt bei Ihnen für die Unterstützung. Ihre Spende können Sie im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.

Der Umwelt zu Liebe haben wir uns dazu entschlossen, künftig nicht mehr jedem Mitglied eine Zuwendungsbescheinigung für den Mitgliedsbeitrag zukommen zu lassen. Auch bei Kleinspenden bis 300 Euro werden wir darauf verzichten. Um die Spende dennoch in der jährlichen Steuererklärung ansetzen zu können, benötigen Sie nur Ihren Buchungsbeleg (abgestempelter Überweisungsträger oder Ausdruck aus dem Online-Banking) und einen vereinfachten Nachweis von unserem Verein. Hierbei wird unterschieden, ob Sie eine Spende oder Ihren Mitgliedsbeitrag an unseren Verein geleistet haben. Bitte wählen Sie den für Sie relevanten Nachweis über den entsprechenden Link in der Navigation auf der rechten Seite aus.

Da Sie seit einigen Jahren grundsätzlich keine Belege mehr zum Finanzamt senden müssen, reicht es aus, wenn Sie den Nachweis auf Ihrem PC/Tablet/Smartphone abspeichern und erst bei Anforderung durch das Finanzamt ausdrucken oder gleich elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Falls Sie Ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, können Sie ihm diesen Nachweis ganz bequem per Mail zukommen lassen.

Bei Bedarf stellen wir Ihnen auf Anfrage natürlich gern eine separate Zuwendungsbescheinigung aus.

  • Link zum vereinfachten Nachweis für den jährlichen Mitgliedsbeitrag
  • Link zum vereinfachten Nachweis für Spenden bis 300 Euro
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IBAN:
DE 56 87050000 0710017782

bei der Sparkasse Chemnitz
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