Daniel Zahm wurde im August 1969 in Zwickau geboren und ist dort auch aufgewachsen.

Welchen Bezug hat der Zeitzeuge zum Kaßberg-Gefängnis?

Das Kreisgericht Karl-Marx-Stadt (Mitte/Nord) verurteilte ihn zwei Tage vor seinem 18. Geburtstag 1987 mit vier Freunden zu je fünf Monaten Freiheitsentzug wegen „Rowdytums“. Er befand sich ab Juli 1987 auf dem Kaßberg in MfS-Untersuchungshaft.

Kurzbiografie

Daniel Zahm begann nach dem Abschluss der zehnten Klasse eine Bäckerausbildung. Mit den politischen Gegebenheiten in der DDR hatte der junge Mann jedoch zunehmend Schwierigkeiten, weshalb mehrere „Aussprachen“ mit Vorgesetzen folgten. Gemeinsam mit vier Freunden besuchte er im Sommer 1987 eine Gaststätte südlich von Zwickau. Auf der Rückfahrt am Zwickauer Bahnhof angekommen, entlud sich der Frust über die fehlenden persönlichen Freiheiten im Land. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der DDR im Juni 1987 als tausende Jugendliche wegen des Westberliner David Bowie Konzerts zum Brandenburger Tor geströmt waren und es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den ostdeutschen Sicherheitsorganen kam, riefen die jungen Zwickauer Musikfans so wie die Jugendlichen zwei Wochen zuvor in Ostberlin: „Die Mauer muss weg!“ und „Gorbatschow“. Animiert von den Passanten riefen die jungen Männer weiter auf dem Weg zur Bahnhofsvorhalle mehrmals „Freiheit und Demokratie!“ oder „Nieder mit der Mauer“.

Die Jugendlichen wurden verhaftet. Von Juli 1987 bis zur Verurteilung im August 1987 befand sich Daniel Zahm in der Untersuchungshaftanstalt des MfS auf dem Kaßberg. In seiner Urteilsbegründung vermerkte das Gericht: „Er war aufgrund der Entwicklung seiner Persönlichkeit in der Lage, sich bei der Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Lebens leiten zu lassen.“ Mit ihrem Verhalten hätten die Jugendlichen, „eine Straftat gegen die staatliche Ordnung von nicht unerheblicher Intensität begangen. Es ist deshalb eine nachdrückliche und unverzügliche Disziplinierung aller Angeklagten erforderlich.“ Jeder der fünf Freunde, die allesamt nicht vorbestraft waren und eine Lehrausbildung absolvierten, erhielt wegen „Rowdytums“ eine Haftstrafe von fünf Monaten. Daniel Zahm wurde nach der Verurteilung in Karl-Marx-Stadt nach Zwickau verbracht, wo er seine rechtliche Strafe verbüßen musste.

Zwei Jahre später demonstrierte Daniel Zahm im Herbst 1989 auf der Straße mit dem Ruf „Wir sind das Volk!“ gegen das SED-Unrechtssystem. Rückblickend sagt er: „Damals mit frischen 18 Jahren auf dem Kaßberg […] gingen mir andere Sachen durch den Kopf als Freikauf in den Westen.“ Heute unterstützt er den Verein, indem er seine MfS-Akte für die politische Bildungsarbeit zur Verfügung stellt und damit zeigt wie schnell Jugendliche ins Visier der SED-Justiz gerieten.

Die Fotos zeigen Daniel Zahm im Porträt (Privatarchiv) sowie auf einem Passbild im Alter von 17 Jahren kurz vor seiner Verhaftung und später nach der Entlassung aus der Haft mit langen Haaren als Zeichen des Protests.

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